§ 1 Grundsatz
- Diese Gebührenordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Jahresbeitrages und des Aufnahmebeitrages.
- Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit die Gebühren.
- Die festgesetzten Beiträge werden in der Regel halbjährlich erhoben.
§ 3 Beiträge
| Aufnahmebeitrag (einmalig) [a-c]: Beitrags Klasse [1-9]: | Mitgliedsform: | Beitragshöhe pro Jahr |
|---|---|---|
| a. | Erwachsene | 75,– € |
| b. | Kinder / Jugendliche | 60,– € |
| c. | Familien | 100,– € |
| 1. | Passiv | 60,– € |
| 2. | Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 60,– € |
| 3. | Junge Erwachsene (unter 28 Jahre) | 78,– € |
| 4. | Erwachsene (Einzelmitglied) | 120,– € |
| 5. | Familienbeitrag | 240,– € |
| 6. | Zweitmitgliedschaft (Kind bis 18 Jahre) | 40,– € |
| 7. | Zweitmitgliedschaft (Erwachsen) | 90,– € |
| 8. | Zweitmitgliedschaft (Familienbeitrag) | 200,– € |
| 9. | Ehrenmitglieder | kostenfrei |
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliedsstatus maßgebend.
- Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklassen 3, 6 und 8 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 3, 6 und 8.
- Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für den Landessportbund Hessen e.V. (lsb-h), die Beiträge für den Hessischen Tauchsportverband e.V. (HTSV) und den Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST).
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung vom Girokonto abgebucht.
§ 4 Gebühren für Vereinsmitglieder
- Tauchausbildung
| a. Kindertauchschein Bronze (KTSA*/GDL Junior*) | 60,– € |
| b. Kindertauchschein Silber (KTSA**/GDL Junior**) | 60,– € |
| c. Kindertauchschein Gold (KTSA***/GDL Junior***) | 80,– € |
| d. Kindertauchschein Gold (KTSA***/GDL Junior***) auf Bronze (DTSA*/CMAS*/GDL*) | 100,– € |
| e. Grundtauchschein | 150,– € |
| f. Bronze (DTSA*/CMAS*/GDL*) …nach bestandenem Grundtauchschein (1) | 100,– € |
| g. Silber (DTSA**/CMAS**/GDL**) (1) | 250,– € |
| h. Gold (DTSA***/CMAS***/GDL***) (1) | 250,– € |
| i. Zusatzbrevets (Nachttauchgang, Tauchsicherheit, usw.) | 60,– € |
(1) Bei externem Theoriekurs gibt es 30 € Rabatt
- See-Gebühren sind auch bei Ausbildung durch den Verein von allen Beteiligten selbst zu tragen
- Das Füllen der Flaschen für Vereinsausbildung wird vom Verein bezahlt
- Ein Anmeldeformular für die Tauchausbildung ist an den Tauchlehrer zu senden. Darauf erfolgt die Rechnungsstellung durch den Kassenwart mit Einzug oder Überweisung. Ermäßigungen für teilweise Fremdausbildung sind mit dem Vorstand abzustimmen.
- Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
- Die Beitrags-, Gebühren und Umlagen-Erhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden nach der DSGVO gespeichert.
§ 5 Vereinskonto
Empfänger: HLTC Landtauchclub Nidderau e.V. 1979
Bank: Frankfurter Volksbank
IBAN: DE02 5019 0000 6101 7840 27
Überweisung auf andere Konten, oder Barzahlungen sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.